Die Hospiz­stiftung

Am 16. August 2006 wurde die Hospizstiftung Kaufbeuren-Ostallgäu als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet, um die Arbeit des Hospizvereins Kaufbeuren / Ostallgäu e. V. langfristig und nachhaltig zu sichern. Den finanziellen Grundstock für die Stiftung legte Pfarrer Maximilian Zindath († 2004) mit einem Vermächtnis zugunsten des Hospizvereins, mit dem Ziel, eine Hospizstiftung zu gründen.

Geben Sie Ihrem Vermögen einen Sinn und werden Sie Stifterin oder Stifter.

Ziel der Hospizstiftung ist,

  • die ambulante und stationäre Hospiz- und Palliativarbeit des Hospizvereins unserer Region dauerhaft zu fördern und weiterzuentwickeln
  • jedem Bürger hospizliche Begleitung und palliative Beratung zu ermöglichen, sei es zuhause, in Altersheimen oder im Krankenhaus
  • mitzuhelfen, damit wir mittelfristig in unserer Region das noch fehlende stationäre Hospiz für Schwerstkranke und Sterbende errichten können
  • den Hospizgedanken in die Öffentlichkeit zu tragen, Hospizarbeit zu vernetzen und die Hospizidee in bestehende Einrichtungen zu integrieren

Um diese Ziele zu verwirklichen, braucht die Stiftung ausreichend Vermögen, um aus den Erlösen die Projekte mitfinanzieren zu können. Wir freuen uns über jeden Beitrag, ob groß oder klein. Jede Zustiftung und jede Spende kommt den Schwerstkranken und Sterbenden zugute. Die Regierung von Schwaben hat die fachliche Aufsicht über die Stiftung. Die Verwaltung der Stiftung wird vom Stiftungsvorstand ehrenamtlich wahrgenommen.

 

Wie können Sie die Stiftung unterstützen?

Zustiftungen (= Kapitalerhöhung)
Bei Zustiftungen handelt es sich um Gelder oder Vermögenswerte, die im Rahmen des Stiftungszweckes angelegt werden. Sie werden niemals angetastet. Nur die Erträge werden für den Stiftungszweck verwendet.

Spenden (= Verwendung für den sofortigen Einsatz)
Bei Spenden handelt es sich um Gelder, die im Rahmen des Stiftungszweckes direkt für die Hospizarbeit verwendet werden.

Vermächtnisse und Testamente
Sie können die Hospizstiftung mit einem Vermächtnis über eine bestimmte Summe oder einen bestimmten Anteil Ihres Vermögens bedenken oder die Hospizstiftung in Ihrem Testament als Erbin einsetzen. Die Hospizstiftung ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.


Konten der Hospizstiftung:

Raiffeisenbank Kirchweihtal eG
IBAN  DE06 7336 9918 0000 3252 52
BIC GENODEF10KI

Kreis- und Stadtsparkasse Kaufbeuren
IBAN  DE24 7335 0000 0010 0595 25
BIC BYLADEM1ALG

Gemeinnützigkeit:

Die Hospizstiftung ist beim Finanzamt Kaufbeuren als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und kann steuerabzugsfähige Quittungen für Zustiftungen und Spenden ausstellen. Für die steuerliche Anerkennung geben Sie bitte auf dem Überweisungsbeleg den Verwendungszweck "Zustiftung" oder "Spende" sowie "Name und Adresse" an.